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   VG Cottbus, 06.04.2017 - 5 K 1806/14   

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VG Cottbus, 06.04.2017 - 5 K 1806/14 (https://dejure.org/2017,14827)
VG Cottbus, Entscheidung vom 06.04.2017 - 5 K 1806/14 (https://dejure.org/2017,14827)
VG Cottbus, Entscheidung vom 06. April 2017 - 5 K 1806/14 (https://dejure.org/2017,14827)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Pflicht zum Einschreiten gegen Straßenlärm in einem Wohngebiet

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 27.09.2007 - 7 C 36.07

    Anspruch auf Verkehrsbeschränkung; Anspruch auf Minderung anlagenbezogener

    Auszug aus VG Cottbus, 06.04.2017 - 5 K 1806/14
    Ein Verbot des Lkw-Durchgangsverkehrs scheidet nicht deshalb aus, weil eine weiträumige Umleitung nicht an allen Straßen zeitgleich verwirklicht werden kann (Anschluß an BVerwGE 129, 296 - 307 Rn 35).

    Ist hierfür nur ein Autobahnring geeignet, muss ein großräumiges Verbot ausgesprochen werden (BVerwGE 129, 296-307, Rn. 34).

    Denn sie haben ein eigenes Interesse daran, dass der Lkw-Durchgangsverkehr nicht in ihre Gemeinden verlagert wird (vgl. BVerwGE 129, 296-307, Rn. 35).

    Auch könnte der Beklagte die Aufsichtsbehörde beteiligen (vgl. BVerwGE 129, 296-307, Rn. 35).

    Schließlich kann von einem Verbot des Lkw-Durchgangsverkehrs nicht abgesehen werden, falls dieses (zunächst) nicht an allen Straßen verwirklicht werden kann (BVerwGE 129, 296-307, Rn. 35).

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus VG Cottbus, 06.04.2017 - 5 K 1806/14
    Diese Voraussetzung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. bereits BVerwGE 74, 234/235) dann erfüllt, wenn Lärm oder Abgase Beeinträchtigungen mit sich bringen, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden muss.

    20 Überschreitet der Lärmpegel in reinen oder allgemeinen Wohngebieten die Schwellenwerte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts, kann sich das Ermessen zu einer Pflicht auf Einschreiten verdichten (vgl. BVerwGE 74, 234/240 unter Bezugnahme auf "Vorläufige Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung vor Lärm" vom 6. November 1981, die durch "Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm" vom 23. November 2007 - Lärmschutz-Richtlinien-StV - abgelöst wurden; vgl. zu den Richtwerten für Wohngebiete ebenda Ziff. 2.1).

    Freilich kommt es für eine Maßnahme gemäß § 45 Abs. 1 StVO neben der gebietsbezogenen Schutzwürdigkeit auch auf die Umstände des Einzelfalles und damit auch auf das Fehlen oder Vorhandensein einer Vorbelastung an (BVerwGE 74, 234/239).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus VG Cottbus, 06.04.2017 - 5 K 1806/14
    Maßgeblich sind hierbei das Prioritätsprinzip, die Vorbelastung, die konkrete Schutzwürdigkeit und die Gebietsprägung (vgl. BVerwGE 145, 145-153, Rn. 23 unter Hinweis auf Nr. 6.7 der TA Lärm).

    Der Umstand, dass die Gewerbestätten auf der Grundlage bestandskräftiger Genehmigungen betrieben werden, führt nicht zur Ortsüblichkeit (vgl. BVerwGE 145, 145-153, Rn. 22).

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

    Auszug aus VG Cottbus, 06.04.2017 - 5 K 1806/14
    Bei der Bestimmung der "näheren Umgebung" ist darauf abzustellen, inwieweit sich einerseits die Bebauung des klägerischen Grundstücks auf die Umgebung und andererseits die Umgebung auf das Baugrundstück prägend auswirken kann (vgl. grundlegend BVerwGE 55, 369/380; BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 - Rn. 9).

    Prägend ist aber, was tatsächlich vorhanden ist und nach außen wahrnehmbar in Erscheinung tritt (BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 C 7/15 - Juris Rn. 13).

  • BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92

    Zur Ausnahmegenehmigung von einem Verkehrsverbot für einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus VG Cottbus, 06.04.2017 - 5 K 1806/14
    Die Grenze der Zumutbarkeit in diesem Sinne wird jedoch nach allgemeiner Auffassung durch keinen bestimmten Schallpegel bestimmt (siehe BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1993 - 11 C 45.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 9; Bay. VGH, Urteil vom 21. März 2012 - 11 B 10.1657 - Juris Rn. 25).

    Für die Beurteilung der Frage, wann die Zumutbarkeit einer Lärmbelastung im Zusammenhang mit dem Eingreifen der Ermächtigungsgrundlage nach § 45 Abs. 9 Satz 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO überschritten wird, können jedoch die Immissionsgrenzwerte des § 2 Abs. 1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - 16. BImSchV -) als Orientierungspunkte herangezogen werden (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1993, a. a. O.; Bay. VGH, Urteil vom 21. März 2012, a. a. O., Rn. 28; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. September 2009 - 1 N 71.09 - NVwZ-RR 2010, 15ff.).

  • BVerwG, 15.12.2011 - 3 C 40.10

    Maut; Autobahnmaut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; Lkw; Lastkraftwagen; schwere

    Auszug aus VG Cottbus, 06.04.2017 - 5 K 1806/14
    Im Rahmen des § 45 StVO beschreibt dieser Lärmpegel folgerichtig die Schwelle, jenseits derer stets von Unzumutbarkeit für die Anwohner auszugehen ist (BVerwGE 130, 383/392, Rn. 34; Hessischer VGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 A 1465/13 - Juris Rn. 24) und rechtfertigt namentlich an Bundestraßen etwa ein nächtliches Fahrverbot für Lkw (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 3 C 40.10 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 47).

    Eine Erhöhung des Mittelungspegels um 3 dB(A) entspricht nämlich etwa der Verdoppelung des vorhandenen Verkehrsaufkommens (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 3 C 40.10 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 47).

  • VGH Bayern, 21.03.2012 - 11 B 10.1657

    Anspruch eines Straßenanliegers auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen; keine

    Auszug aus VG Cottbus, 06.04.2017 - 5 K 1806/14
    Die Grenze der Zumutbarkeit in diesem Sinne wird jedoch nach allgemeiner Auffassung durch keinen bestimmten Schallpegel bestimmt (siehe BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1993 - 11 C 45.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 9; Bay. VGH, Urteil vom 21. März 2012 - 11 B 10.1657 - Juris Rn. 25).

    Für die Beurteilung der Frage, wann die Zumutbarkeit einer Lärmbelastung im Zusammenhang mit dem Eingreifen der Ermächtigungsgrundlage nach § 45 Abs. 9 Satz 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO überschritten wird, können jedoch die Immissionsgrenzwerte des § 2 Abs. 1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - 16. BImSchV -) als Orientierungspunkte herangezogen werden (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1993, a. a. O.; Bay. VGH, Urteil vom 21. März 2012, a. a. O., Rn. 28; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. September 2009 - 1 N 71.09 - NVwZ-RR 2010, 15ff.).

  • VG Oldenburg, 13.06.2014 - 7 A 7110/13

    Anlieger; Anwohner; Berechnung; Bewertung; Datenbasis; Ermessensfehlerfreie

    Auszug aus VG Cottbus, 06.04.2017 - 5 K 1806/14
    Überschreitet der Straßenlärm in einem Wohngebiet 70 dB (A) tags und 60 dB (A) nachts, reduziert sich das Ermessen regelmäßig auf Einschreiten zum Schutz der Anwohner vor Lärm (Anschluß an VG Oldenburg, Urteil vom 13. Juni 2014 - 7 A 7110/13 - Juris Rn. 100).

    Eine unzumutbare Lärmbelastung hinzunehmen, kann dem betroffenen Anlieger aber nur ausnahmsweise angesonnen werden und setzt ein entsprechendes Gewicht der Gründe voraus (vgl. für unbedingten Anspruch auf Einschreiten bei 70 dB(A)/60 dB(A) VG Oldenburg, Urteil vom 13. Juni 2014 - 7 A 7110/13 - Juris Rn. 115).

  • VGH Hessen, 19.02.2014 - 2 A 1465/13

    Klage gegen Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf B 252 bleibt ohne Erfolg

    Auszug aus VG Cottbus, 06.04.2017 - 5 K 1806/14
    Erreicht die Lärmbelastung diese Schwelle, sind die tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde erfüllt und die Behörde hat dann nach pflichtgemäßem Ermessen über Beschränkungen des fließenden Verkehrs zu entscheiden bzw. ist auf entsprechenden Antrag hin zu einer Ermessensentscheidung verpflichtet (Hessischer VGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 A 1465/13 - Juris Rn. 18).

    Im Rahmen des § 45 StVO beschreibt dieser Lärmpegel folgerichtig die Schwelle, jenseits derer stets von Unzumutbarkeit für die Anwohner auszugehen ist (BVerwGE 130, 383/392, Rn. 34; Hessischer VGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 A 1465/13 - Juris Rn. 24) und rechtfertigt namentlich an Bundestraßen etwa ein nächtliches Fahrverbot für Lkw (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 3 C 40.10 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 47).

  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92

    Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz

    Auszug aus VG Cottbus, 06.04.2017 - 5 K 1806/14
    Das Straßenverkehrsrecht berechtigt zwar nicht zu verkehrsregelnden Maßnahmen, die über den Umfang der wegerechtlichen Widmung der Straße hinaus andere Benutzungsarten zulassen, also über den Inhalt und Umfang des Widmungszwecks hinausgehen; es lässt aber Maßnahmen zu, die den widmungsrechtlich zugelassenen Verkehr einschränken (vgl. BVerwGE 62, 376; 94, 136/138).
  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

  • BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16

    Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich

  • BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 29.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; vorhandene

  • BVerwG, 26.06.1981 - 7 C 27.79

    Keine straßenverkehrsrechtliche Zulassung von widmungswidrigem Verkehr

  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2005 - 8 A 2350/04

    Lärmschutz durch verkehrsrechtliche Maßnahmen an der Detmolder Straße (B 66) in

  • BVerwG, 03.04.1996 - 11 C 3.96

    Zur zeitweisen Sperrung einer Landesstraße

  • BVerwG, 29.10.1984 - 7 B 149.84

    Mittelwertbildung bei Schallimmissionen zum Interessenausgleich zwischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2007 - 8 A 3518/06

    Über Lärmschutz an der B 1 in Dortmund muss neu entschieden werden

  • VGH Bayern, 21.10.1998 - 11 CS 98.2123

    Erlass einer verkehrsregelnden Anordnung zur Beschilderung einer Straße als

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 18.07

    Autobahnmaut; Maut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; erhebliche Auswirkungen

  • BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06

    Planfeststellung; Straßenbauvorhaben; Verkehrslärm; Lärmschutz; nicht

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Wann fügt sich ein Bauvorhaben in die Umgebung ein?

  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB; Begriff der "Umgebung"

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07

    Planfeststellungsbeschluss; Autobahn; Schallschutz; aktiver Lärmschutz; passiver

  • BVerwG, 10.11.2004 - 9 A 67.03

    Schallschutz; Neubau; bauliche Änderung; wesentliche Änderung; Schienenweg;

  • BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1997 - 25 A 4997/96

    Verurteilung zur Neubescheidung; Beschwer; Rechtliche Beurteilung; Zeitpunkt der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 1 N 71.09

    Zulassungsbegehren; verkehrsbeschränkende Maßnahmen; Lärmschutz;

  • VG Berlin, 01.02.2019 - 11 K 394.18

    Verkehrsbeschränkende Maßnahmen in einem Wohngebiet wegen Überschreitung der

    Eine unzumutbare Lärmbelastung hinzunehmen, kann dem betroffenen Anlieger aber jedenfalls nur ausnahmsweise angesonnen werden und setzt ein entsprechendes Gewicht der Gründe voraus (VG Cottbus, Urteil vom 6. April 2017 - 5 K 1806/14 -, juris, Rn. 20, juris).
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